Zulässig sind alle Otto-Kraftstoffe, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Der Ethanol-Anteil darf nicht über 10% liegen (E10 Kraftstoff).
- Der Kraftstoff darf nicht älter als 30 Tage sein.
- Die Oktanzahl muss mindestens 87 oder höher sein.
- Der Kraftstoff darf nicht mit Öl vermischt, verschmutzt oder mit Wasser vermengt sein.
Der Kraftstoff sollte nach der Saison abgelassen oder mit einem Kraftstoffstabilisator versehen werden.
Alternativ können Sie auch 4-Takt Sonderkraftstoffe verwenden.
Unsere Produktempfehlung: ARNOLD 6012-4T-0005
Vorteile im Winter:
- Maximale Leistung bei niedrigen und hohen Motortemperaturen
- Verbesserte Kaltstarteigenschaften
Bitte beachten Sie, dass der E10 Kraftstoff schneller altert und seine Zündfähigkeit verliert. Der Kraftstoff E10 ist nur unter Verwendung eines Kraftstoffstabilisators bis zu 6 Monaten lagerfähig. Zusätzlich verhindert der Stabilisator Korrosion in den Teilen der Tankanlage.
Unsere Produktempfehlung: ARNOLD 6012-V1-0045.
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