Es ist bekannt, dass aus der Verpackung ein gewisser Geruch entweicht, was normal ist.
Nach dem Ausstreuen verflüchtigt sich dieser Geruch und führt nicht zu einer Geruchsbelästigung in der Umgebung.
Da nach dem Ausbringen keine Geruchsbelästigung entsteht, verlangt das Pflanzenschutzamt als Zulassungsbehörde für dieses Produkt auch keine Hinweise in dieser Richtung auf der Verpackung.
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